Schärfer als das Entgelttransparenzgesetz: Erfüllen Sie jetzt die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz

Ob Sie gerade erst starten oder längst mittendrin sind, mit dem Kienbaum Pay Equity Tool ermitteln Sie Ihre Gender Pay Gaps gemäß der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz schnell und zuverlässig.

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Sehen Sie auf einem Blick, wo Handlungsbedarf besteht

  1. Identifizieren Sie Gender Pay Gaps nach EU-Vorgabe
  2. Verstehen Sie, wo die Entgeltlücken her kommen und wo Sie ansetzen können
  3. Erstellen Sie richtlinienkonforme Reports auf Knopfdruck

Pakete, so flexibel wie Sie es benötigen

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Für Profis, die sofort loslegen wollen und können. Ideal, wenn Sie wissen, was Sie tun und nur noch das richtige Tool brauchen.

  • Analysieren Sie Gender Pay Gaps auf Knopfdruck
  • Erstellen Sie automatisierte Reports nach EU-Richtlinie
  • Erkennen Sie schnell Probleme dank intuitiver Grafiken und Tabellen
  • Sehen Sie Abweichungen einzelner Personen visuell dargestellt
  • PDF-Export in Sekunden
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Ideal, wenn Sie das Thema vollständig abgeben möchten.

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  • Kienbaum übernimmt in Form eines Beratungsprojektes die Analyse, Bewertung & Maßnahmenplanung

Unser persönlicher Support steht Ihnen Werktags jederzeit von Mo-Fr von 09:00-18:00 Uhr zur Verfügung.

Mit 80 Jahren Expertise führen wir Sie sicher durch jede Anforderung

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus zahlreichen Projekten in der Vergütungsberatung vom Mittelstand bis zum Konzern. Wir wissen, was Sie bewegt, und setzen genau dort an, wo Sie Unterstützung benötigen. Passgenau & pragmatisch.

Verlassen Sie sich auf maximale Datensicherheit

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Mit einer persönlichen Demo bekommen Sie in wenigen Minuten die Antworten, die Sie wirklich brauchen. Stellen Sie Ihre Fragen direkt an unsere Expert:innen und wir zeigen Ihnen, wie das Pay Equity Tool von Kienbaum genau Ihre Herausforderungen löst. So wissen Sie sofort, ob es für Sie passt.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Kienbaum Consultants International GmbH Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet. Näheres zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
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Seminar: Gender Pay Gap verstehen & schließen

Sie möchten erst einmal einen klaren Überblick, was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie konkret verlangt? Erfahren Sie in unserem praxisnahen Seminar gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Flick, Gocke Schaumburg, was sie jetzt tun können, um sich auf die Anforderungen vorzubereiten.

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Was steckt hinter dem Nachfolger des Entgelttransparenzgesetzes? Was fordert die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz?

 

Ab 2027 treten erweiterte Berichtspflichten für Unternehmen in Kraft. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (Richtlinie (EU) 2023/970) verpflichtet Arbeitgeber, den Gender Pay Gap systematisch zu erfassen, zu analysieren und offenzulegen, sowohl bereinigt als auch unbereinigt. Ziel ist es, über ein mehr an Transparenz rund um das Thema Gehalt, ungleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit zu beseitigen.

Wer ist von der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz betroffen?

  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden: erste Berichtspflicht ab 7. Juni 2027 (danach jährlich)
  • Unternehmen ab 150 Mitarbeitenden: erste Berichtspflicht ab 7. Juni 2027 (danach alle drei Jahre)
  • Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden: ab 2031 (alle drei Jahre)
  • Auch tarifgebundene Unternehmen oder Unternehmen mit Tarifbezug sind nicht ausgenommen

Die Umsetzung in nationales Recht muss bis spätestens 7. Juni 2026 erfolgen.

Was fordert die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz konkret?

 

Unternehmen müssen:

  • den Gender Pay Gap offenlegen, bereinigt und unbereinigt
  • nachweisen, dass gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird
  • gleichwertige Arbeit anhand von mindestens vier Kriterien definieren: Kompetenz, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen.
  • regelmäßige Berichte erstellen und bei Abweichungen über 5 % wirksame Maßnahmen ergreifen
  • alle Geld- und Sachleistungen im „Entgelt“ berücksichtigen, inkl. Boni, Zulagen, Überstundenregelungen

Weitere Pflichten im Detail:

  • Auskunftsrecht für Mitarbeitende: Beschäftigte können Auskunft über die durchschnittlichen Entgelthöhen (nach Geschlecht) von Personen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten, verlangen.
  • Transparente Entgeltkriterien: Arbeitgeber müssen offenlegen, nach welchen objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien Entgelt und Karriereentwicklung bestimmt werden.
  • Jährliche Information: Mitarbeitende müssen jährlich über ihr Auskunftsrecht informiert werden.
  • Schadenersatz bei Diskriminierung: Wer aufgrund des Geschlechts benachteiligt wurde, kann Nachzahlungen für entgangene Gehälter, Boni oder Sachleistungen einfordern.
  • Beweislastumkehr: In Fällen von Lohndiskriminierung muss der Arbeitgeber beweisen, dass er die Vorschriften eingehalten hat.

Kontaktieren Sie uns jetzt und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz erfüllt.

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